Das LG Düsseldorf verurteilte einen Urheberrechtsverletzer, der ein professionelles Lichtbild (Portrait) auf einer Webseite und in einem LinkedIn-Profil genutzt hatte, zum Schadensersatz nach mfm und einem 100%-Zuschlag für unterlassenen Urhebervermerk. Das Foto wurde auf der Webseite, auf Unterseiten und bei LinkedIn im Profil sowie in mehreren Terminankündigungen verwendet. Es ging um die Frage der Berechnung…
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Urheberrechtsverletzung an professionellem Lichtbild: LG Düsseldorf bejaht Anwendung der mfm






