Initiativen

Wir erteilen der Gratiskultur im Netz eine Absage: Voller Einsatz für die Rechte der Bildanbieter

Das Internet wird von visuellen Inhalten bestimmt. Erst diese Gestaltungsmittel machten das Netz zu dem, was es heute darstellt.

Doch wird immer wieder - oft auch aus Unwissenheit - missachtet, dass alle grafischen Komponenten im Web und in sozialen Medien auf der Arbeit von Kreativen beruhen; Seien es nun Grafiker oder Fotografen, sie alle haben einen Teil ihrer Kreativität aufgewandt um diese Inhalte zu produzieren und sie alle genießen Urheberschutz.
Leider erleben es gerade diese Kreativen immer wieder, daß ihre Arbeiten ohne Rückfrage und Genehmigung kopiert, verlinkt oder auf andere Arten genutzt werden. Dabei wird gern übersehen, daß diese Arbeiten urheberrechtlich geschützt sind und ihre Verbreitung nur mit Genehmigung der Urheber erlaubt ist. Ist die Freiheit des Internets auch die Freiheit, sich das Schaffen von anderen anzueignen und illegal zu nutzen?

Wir sagen NEIN! zum Fotoklau im Internet.

Jeder der Fotos oder Grafiken aus dem Netz verwendet, sei es kommerziell oder privat, muß sich versichern, daß der Schöpfer dieser Werke mit einer Nutzung einverstanden ist und er muß gegebenenfalls ein Honorar dafür zahlen. Geschieht dies nicht, wird den Urhebern dieser Arbeiten die Lebensgrundlage entzogen.

Aus diesem Grund engagiert sich der Bundesverband professioneller Bildanbieter in folgenden Interessensgruppen und Institutionen:

Wir setzen uns dafür ein, dass schöpferische Werke, ganz gleich ob es sich um Fotos oder Grafiken handelt, im Internet nicht ohne Genehmigung ihrer Urheber kopiert, verlinkt oder sonst wie reproduziert werden.

Urheber­rechts­schutz als Basis einer funktio­nie­renden Kultur- und Krea­tiv­wirt­schaft

Durch die Digitalisierung und durch die Verbreitungsmöglichkeiten des Internets können Verbraucher leichter mit bestehenden Schutzrechten (Persönlichkeits­recht, Designrecht und auch Urheberrecht) in Konflikt geraten. Ähnlich sehen sich Bildanbieter bei der Rechteklärung steigenden Anforderungen ausgesetzt, wenn sie neben Persönlichkeits­rech­ten Abgebildeter neuerdings sogar Marken-, Design- oder Eigentumsrechte ab­ge­bil­­­de­­ter Gegenstände zu berück­sich­­tigen haben. Dennoch ist der Urheber­rechts­schutz die Basis einer funktio­nie­renden Kultur- und Krea­tiv­wirt­schaft. Je mehr sich das Schaffen auf immaterielle Werte ausrichtet, schafft das Urheberrecht Anreize für Urheber, Verwerter wie auch allen weiteren Beteiligten, wirtschaftlich und zeitlich vorzuleisten.

Positionen des BVPA zum Urheberrecht

  • Urheber­rechts­schutz ist die Basis einer funktio­nie­renden Kultur- und Krea­tiv­wirt­schaft
  • Ausweitung der Privatkopie auf den nicht-gewerblichen Bereich ist keine Lösung
  • Verwertungsgesellschaften nur für die kollektive Wahrnehmung
  • Verwertungsgesell­schaf­ten dürfen nicht per „Vermutung“ Nutzungsrechte an verwaisten Werken erhalten
  • Angemessene Vergütung als Mittel zu Erhaltung eines vielfältigen Ange­bo­tes
  • Durchsetzung individueller Ansprüche
  • Leistungsschutzrecht für Presseverlage der falsche Ansatz