Satzungsneufassung beim Vereinsregister eingetragen

Die auf der BVPA-Mitgliederversammlung am 23. September 2021 beschlossene Neufassung der Satzung wurde nun vom Vereinsregister eingetragen. Geplant war ursprünglich lediglich eine Änderungen zur Einberufung von Mitgliederversammlungen, damit diese zukünftig auch online beschlussfähig sind. Daraus wurde letztendlich eine Neufassung, da auch andere Paragraphen angepasst werden mussten. Die wichtisten Änderungen sind die Möglichkeit, die Mitgliederversammlung jetzt auch online abzuhalten und die Einführung einer Fördermitgliedschaft.

Fördermitglieder können selbständige Unternehmer, Unternehmen, Organisationen oder Institutionen weltweit werden, die keine Bildagentur (i.S.d. Vertriebs von Nutzungsrechten mit visuellen Medien) oder agenturnahe Dienstleistung betreiben, aber dennoch ihren Beitrag zur positiven Entwicklung der Bildbranche durch das Einbringen ihrer fachlichen Expertise leisten wollen und die Zwecke und Interessen des Verbandes beispielsweise durch einen Austausch von Leistungen oder die Verbreitung der Anliegen des BVPA fördern. Dazu zählen beispielsweise Firmen, Verlage, Kanzleien, Verbände, Bildungseinrichtungen oder Institutionen."

Damit hat der Verband eine Möglichkeit, sich im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen breiter aufzustellen.

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