Der EuGH spricht Verlegern eine Beteiligung an den Ausschüttungen ab. Das Urteil ist kritisch zu bewerten. Auswirkungen auf die Beteiligung der Bildagenturen an den Ausschüttungen kündigen sich an. Im sogenannten Reprobel-Verfahren hat der EuGH entschieden (Urteil vom 12.11.2015 - C-572/13), dass Verwertungsgesellschaften Verlage nicht an ihren Ausschüttungen beteiligen dürfen. Leider ohne nähere Begründung spricht das…
MEHR
Verwertungsgesellschaften: EuGH kippt Beteiligungen der Verlage an den Ausschüttungen








