Urhebervertragsrecht – Initiative nimmt Stellung zum Referentenentwurf

Die Initiative Urheberrecht hat eine vorläufige Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Reform des Urhebervertragsrechts an das Bundesjustizministerium übermittelt, nachdem das BMJV seinen Entwurf veröffentlicht hat. Am 5. Oktober hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an die interessierten Verbände und Institutionen versandt. Die Ressortabstimmung ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Verbände und Institutionen haben Gelegenheit, bis zum 30. Dezember 2015 ihre Stellungnahmen an das BMJV zu übermitteln.

 

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Nachdem das Ministerium die wesentlichen Inhalte der Urhebervertragsrechtsreform mitgeteilt hatte, veröffentlichte die Initiative Urheberrecht eine erste positive Stellungnahmen zum Reformentwurf, nicht ohne Nachbesserungsbedarf in einigen Punkten deutlich zu machen (siehe News vom 11. September 2015). „Augenhöhe zwischen Verwerten und Kreativen zu schaffen ist das Ziel des ‚Referentenentwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung’ der Bundesregierung. Die Richtung stimmt, aber der Entwurf ist aus unserer Sicht in einigen Punkten überarbeitungsbedürftig, weil er noch nicht in allen Punkten praxisgerecht ist“, heißt es denn auch in der neuen Stellungnahme der Initiative. Weiterlesen

(Quelle: Pressemitteilung der Initiative Urheberrecht vom 06.10.2015)

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