Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz evaluiert die Regelungen für "kleine Diensteanbieter" im Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Im Mittelpunkt steht die Ausnahme von der Pflicht zur qualifizierten Blockierung für Plattformen mit bis zu einer Million Euro EU-Jahresumsatz. Für Bildanbieter ist insb. die Frage relevant, ob die Ausnahmeregelung zu einer Zunahme nicht blockierter Nutzungen und damit zu…
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UrhDaG: BMJV konsultiert zur Ausnahme für “kleine Diensteanbieter”









