Das Kammergericht Berlin bestätigt in einer neueren Entscheidung (Urt. v. 16.01.2020 - 2 U 12/16 Kart), dass Computergrafiken zwar urheberrechtliche Werke seien, nicht aber nach § 72 UrhG wie Lichtbilder geschützt sein können. In einem BVPAflash fasst RA Florian Wagenknecht das Urteil noch einmal exklusiv für die BVPA-Mitglieder zusammen und kommentiert.
