BVPAflash zum “Kölner Dom”-Urteil: Bildagentur muss Schadensersatz für Fotos zahlen

35.000 Euro Schadenersatz muss nach einem aktuellen Urteil des OLG Köln eine Bildagentur dem Kölner Dom und dem Künstler eines Dom-Fensters zahlen. In einem ersten Urteil hatte das Gericht entschieden, dass die Bildagentur keine im Gebäude oder vom Gelände des Doms aufgenommenen Fotos zur Lizenzierung anbieten durfte. Das Urteil stand im Einklang mit der "Sanssouci"-Rechtsprechung des BGH. Nun hat das OLG über die Schadensersatzhöhe entschieden.
Voraussichtlich Ende dieser Woche werden wir unsere Mitglieder per BVPAflash - auf der Grundlage des vollständigen Urteilstextes - über die weiteren Details und Auswirkungen für die Bildagenturen informieren.

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