Das OLG Düsseldorf hat entschieden (I-20 W 2/26), dass ein KI-generierter Comic, der das Motiv eines Fotos aufgreift, keine Urheberrechtsverletzung darstellt, sofern keine prägenden Gestaltungselemente übernommen werden. Zudem stellte das Gericht klar, dass rein KI-generierte Inhalte ohne maßgebliche menschliche Schöpfungshandlung regelmäßig keinen eigenen urheberrechtlichen Schutz genießen.
In einem "BVPAflash" am 27. April kommentierte BVPAexpert RA Prof. Dr. Christian Donle (Preu Bohlig) die richtungsweisende Entscheidung für die BVPA-Mitglieder. Darüber hinaus wird das Urteil im Rahmen unseres kommenden Webinars am 18. Juni 2026 besprochen. Referentin ist Dr. Kerstin Bäcker (Lausen).





