BVPAflash: Grundstückseigentum und Vermarktungsrechte von Fotos des Kölner Doms

Aktuell geht die „Hohe Domkirche zu Köln Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)“ aktiv gegen Bildagenturen vor, die Innenaufnahmen des Kölner Doms oder Aufnahmen von Sonderbereichen zur Lizenzierung anbieten. Der Kölner Dom beruft sich dabei auf sein aus dem Eigentumsrecht abgeleitetes Hausrecht und auf das abgeleitete Recht an zeitgenössischer Kunst, insbesondere den Kirchenfenstern.
Der BVPA informiert seine Mitglieder in einem BVPAflash am 06.09.2024 zu den Hintergründen.

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