Eine der wesentlichen Neuerungen des neuen Datenschutzrechts (25.05.2018) sind die gestiegenen Transparenzanforderungen und damit einhergehende Informationspflichten. Nach Art. 13 DSGVO müssen dem Betroffenen (z.B. Modell, Mitarbeiter) zum Beginn der Datenerhebung rund 12 Informationen gegeben werden. Dazu gehören u.a. die Dauer der Datenspeicherung, deren Zweck oder das Recht auf Widerruf zur Datenübertragung. Entsprechend sollten die Einwilligungsformulare…
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Mustervertrag: Model-Release inklusive Datenschutzinformation für Mitglieder









