Vergangene Woche berichteten wir über die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 12. November 2020 (Az. 310 O 352/20) zur "Re-Pin"-Funktion bei Pinterest. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass der betreffende Re-Pin einer Fotografie, also die Wiederveröffentlichung per Hyperlink das Recht des Klägers auf öffentliche Wiedergabe nach § 19a UrhG verletzt.
In einem BVPAflash am heutigen Donnerstag (26.08.21) fassen wir das Urteil exklusiv für unsere Mitglieder zusammen und kommentieren aus Sicht der Bildanbieter.