Berlin, 14.11.2024 – Der Fall „Robert Kneschke vs. LAION e.V.“ ist in erster Instanz entschieden – es ist das deutschlandweit erste Urteil zur Zulässigkeit des KI-Trainings auf Basis urheberrechtlich geschützter Werke. Doch es bleiben wichtige Fragen und der erhebliche Einnahmeverlust, weshalb der Fotograf nun in Berufung geht. In seinem Webinar am 28. November 2024 wirft der BVPA einen Blick auf die Entscheidungsgründe des Landgerichts Hamburg, die offenen, relevanten Punkte sowie den Fortgang des Verfahrens.
In Zeiten rasant voranschreitender KI-Technologie brauchen kreative Leistungen und Urheberrechte mehr Schutz denn je. Entsprechend wurde die Entscheidung im Rechtsstreit „Robert Kneschke vs. LAION e.V.“ vor dem Landgericht Hamburg europaweit mit Spannung erwartet. Doch entgegen aller Erwartungen der Kreativbranche bestätigte das Gericht nun die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des beklagten LAION-Vereins, der Bildmaterial des Fotografen ohne seine Zustimmung zur Erstellung von Trainingsdatensätzen vervielfältigt hatte. Die Datensätze wurden für das Training von KI-Bildgeneratoren wie Stable Diffusion genutzt.
Das LAION-Urteil bietet interessante Hinweise, beispielsweise zum Opt-out in einfacher Sprache, lässt jedoch auch viele Fragen offen, die für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Rechteinhaber gegenüber Tech-Unternehmen von besonderer praktischer Bedeutung sind.
- Ist die Nutzung von Datensätzen zum Training kommerzieller Bildgeneratoren ebenfalls zulässig?
- Unterscheidung zwischen Datensatzerstellung, KI-Training und Nutzung der KI-Modelle: Was ist Forschung, was ist kommerzielle Verwendung?
- Steht den Rechteinhabern bei kommerzieller Weiterverwertung des Datensatzes eine finanzielle Kompensation zu?
- In welcher Sprache muss der Nutzungsvorbehalt gesetzt werden, um „maschinenlesbar“ zu sein?
Der Fotograf sieht in der Entscheidung des Gerichts eine Fehlinterpretation der gesetzlichen Schrankenbestimmungen mit weitreichenden Folgen. Er hat Berufung eingelegt und wird im weiteren Verfahren erneut durch den Urheberrechtsanwalt Sebastian Deubelli vertreten.
Im BVPA-Webinar am 28. November 2024 erläutert RA Sebastian Deubelli die bisherigen Erkenntnisse und den Verfahrensfortgang. Der BVPAexpert ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Geschäftsführender Gesellschafter der SLD intellectual property RA GmbH in Landshut. Er vertritt Urheber und Rechteinhaber, insbesondere Fotografen und Bildagenturen. Seit kurzem ist er berufenes Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh).
Das Webinar findet am 28. November 2024 in der Zeit von 10:30 bis ca. 12:30 Uhr online statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,-- p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,-- p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.
Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org
Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.
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