Die Urheberrechtsrichtlinie, insbesondere Artikel 13, ebnet den Weg für Urheber und Rechteinhaber, angemessen für die Nutzung ihrer Werke vergütet zu werden, wenn ihre Inhalte von anderen ohne Erlaubnis genutzt werden, bspw. von/auf großen Social-Media-Plattformen. Wenn Sie Ihre Stimme für die Urheberrechtsrichtlinie erheben möchten, folgen Sie bis spätesten Montag, den 25. März den folgenden Schritten: Suchen…
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