Museum wird es verboten, Teile von bekannten Kunstwerken in einem Videofilm zur Bewerbung einer Kunstausstellung abzubilden.
Eine Privatstiftung mit dem Zweck, den künstlerischen Nachlass von Salvador Dalí zu verwalten, ging gegen die Betreiber des Museums "Dalí – Die Ausstellung am Potsdamer Platz" wegen diverser Urheberrechtsverletzungen vor. Streitpunkt war ein 31-sekündiges Video bei YouTube, in welchem das Museum auf eine Ausstellung hingewiesen hat. Der Clip wurde knapp 28.000 Mal angeklickt.
Das OLG München hat empfohlen, die vom Landgericht München festgesetzten 30.000 Euro zu zahlen. Die Berufung wurde daraufhin zurückgenommen.
Video zeigt Werke Dalìs im Zusammenhang mit Berliner Sehenswürdigkeiten
In dem kurzen Werbe-Clip sind künstlerische Elemente, die mit dem Schaffen des Künstlers in Zusammenhang stehen, mit Sehenswürdigkeiten der Stadt Berlin verbunden worden.
Kombiniert wurden so beispielsweise das Brandenburger Tor, die Gedächtniskirche oder der Reichstag mit künstlerischen Elementen wie Krücken, schmelzende Uhren, Schmetterlinge, ein Engel, ein Minotaurus, Schubladen, Elefanten auf Stelzen, ein schwarzer Torero, der Schatten eines hüpfenden Mädchens und Nägel.
LG und OLG München: Werknutzung im Video eine öffentliche Wiedergabe
Schon das Landgericht München (LG München I, Teilurteil v. 18.07.2014 – 21 O 12546/13) hat in kurzen Ausführungen deutlich gemacht, dass eine Urheberrechtsverletzung an bestimmten Werken des Künstlers vorliege. Es handele sich dabei um Werke der bildenden Kunst gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG, da sie die individuelle Persönlichkeit des Surrealisten als eigene geistige Schöpfung widerspiegeln würden.
Mit der Veröffentlichung in dem Video sei eine öffentliche Wiedergabe nach § 19a UrhG erfolgt. Es komme nicht darauf an, dass die Darstellung nur so schnell und kurzzeitig erfolge, dass eine Wahrnehmung für den Betrachter gar nicht richtig möglich sei. Denn einerseits komme es für den Verstoß an sich darauf nicht an und andererseits ließe eine bloße Verlangsamung oder ein Anhalten des Videos die Werkbetrachtung selbstverständlich zu.
Auch eine freie Benutzung im Sinne von § 24 Abs. 1 UrhG wurde verneint. Die eigenpersönlichen Züge der geschützten Werke verblassen nicht, da (teilweise) sogar individuelle Gestaltungselemente identisch übernommen worden sind.
Lizenznachzahlung: 100 Euro pro Monat je Werknutzung „sehr günstig“
Bei sechs der übernommenen Werke liege auch nach Auffassung der Richter des OLG eine Urheberrechtsverletzung vor. Bei einem Schadenersatz von 30.000 Euro insgesamt wären dies 1.250 Euro pro Werk und Jahr. Der Betrag von 100 Euro im Monat für die Verwendung eines Dalí-Werkes erscheine sehr günstig, so der Vorsitzende.
Da der Künstler Salvador Dalí erst 1989 verstorben ist, ist der 70 Jahre dauernde Urheberrechtsschutz noch nicht abgelaufen.
Zum Autor
Als Mitgründer des bekannten Online-Magazins rechtambild.de und aufgrund zahlreicher Fälle zum Urheber- und Persönlichkeitsrecht besitzt Rechtsanwalt Florian Wagenknecht eine spezielle Expertise im Bereich des Fotorechts. Gleichzeitig ist er Lehrbeauftragter an der Hochschule Magdeburg-Stendal im Studiengang Journalismus, Lehrgebiet: Praxis des Medienrechts. Florian Wagenknecht berät darüber hinaus schwerpunktmäßig zum Datenschutz- und IT-Recht. Seine Mandanten betreut er insbesondere bei Fragen rund um Lizenzrechte und er begleitet IT-Projekte beratend in rechtlichen Belangen sowie bei der Erstellung von Verträgen. Rechtsanwalt Wagenknecht ist zusätzlich zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV).