Ab dem kommenden Jahr 2026 wird der Meldeschluss für Mitglieder und Berechtigte der VG Bild-Kunst vom 30. Juni auf den 31. März vorverlegt. Dieser Schritt wurde notwendig, um die Ausschüttungen zu beschleunigen und der gesetzlichen Pflicht zur Ausschüttung bis zum Ende des dritten Quartals Genüge zu tun. Weiterlesen Ausnahme für Bildagenturen/SMBL: Bildagenturen werden an den…
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Neuer Meldeschluss der VG Bild-Kunst ab 2026 – Ausnahme für Bildagenturen








