Mit der Zustimmung zu einem neuen Rahmenvertrag haben die Bundesländern im vergangenen Jahr den Weg freigemacht für das "Presseportal für Schulen" (PfS). Betreiberin des PfS ist die Presse-Monitor GmbH (PMG). Über das Portal können nun über eine Million Lehrkräfte in Deutschland auf die Berichterstattung aus mehr als 1.500 Zeitungen, Magazinen und Onlinemedien zugreifen und Artikel samt Abbildungen uneingeschränkt im Unterricht nutzen und archivieren. Rund 300 Presseverlage unterstützen mit der Rechteeinräumung das Projekt.
Die PMG hat (noch) keine unmittelbaren Lizenzverträge mit den Bildagenturen. Da das PfS urheberrechtlich geschützten Content beinhaltet, müsste sie über Nutzungs- bzw. (Unter-)Lizenzierungsrechte verfügen, um dieses Angebot machen zu dürfen. Das Angebot kann sich nicht auf Urheberrechtsschranken stützen, da es inhaltlich, thematisch und von den Nutzungsrechten her über das hinausgeht, was durch das Pressespiegelprivileg (§49 UrhG) und das Privileg vollständige Abbildungen zur Veranschaulichung des Unterrichts zu verwenden (§60a Abs. 2 UrhG) gestattet ist. Da sich die PMG nicht auf gesetzliche Privilegien stützen kann, müsste sie sich auf eine vertragliche Rechtekette über die Verlage, Bildagenturen bis zu den Fotografen stützen können. Der BVPA führt dazu aktuell eine Befragung in seiner Mitgliedschaft durch.