Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll evaluiert werden, wie die DSGVO verbessert werden kann. Die EU-Kommission hat dazu eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Der BVPA hat diese Möglichkeit genutzt, um auf die erheblichen Rechtsunsicherheiten für Fotografen und Bildagenturen hinzuweisen. In der Stellungnahme regt BVPA-Justiziar RA David Seiler an, die Besonderheiten der Bildbranche, insb. kleinerer und mittlerer Unternehmen zu berücksichtigen sowie Art. 85 DSGVO nachzubessern bzw. für eine einheitliche Umsetzung zu sorgen. Weiterlesen