Eine der wesentlichen Neuerungen des neuen Datenschutzrechts (25.05.2018) sind die gestiegenen Transparenzanforderungen und damit einhergehende Informationspflichten. Nach Art. 13 DSGVO müssen dem Betroffenen (z.B. Modell, Mitarbeiter) zum Beginn der Datenerhebung rund 12 Informationen gegeben werden. Dazu gehören u.a. die Dauer der Datenspeicherung, deren Zweck oder das Recht auf Widerruf zur Datenübertragung.
Entsprechend sollten die Einwilligungsformulare an die neuen Anforderungen nach Art. 7 und 8 DSGVO angepasst werden.
Der BVPA stellt seinen Mitgliedern das Muster einer Model-Release-Vereinbarung inklusive Datenschutzinformation (auf Deutsch und Englisch) zur Verfügung.
Nicht-Mitglieder können die Dokumente für einen Preis von € 350,-- zzgl. MwSt bestellen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an info@bvpa.org.