David Seiler ist seit über 23 Jahren als Rechtsanwalt tätig und berät insbesondere Unternehmen aus dem Finanz- und Gesundheitssektor und der Content-Branche sowie Verbände und Datenschutzbeauftragte. Er berät schwerpunktmäßig zu Fragen des Fotorechts, Datenschutzrechts, IT- und Internetrecht . Er ist als Autor und Lehrbeauftragter tätig, hält Vorträge und unterstützt den BVPA in rechtspolitischen Fragen in seinen Schwerpunktthemen.
Web: www.fotorecht-seiler.eu
E-Mail: seiler@ds-law.eu
Neuigkeiten zu David Seiler
Aus für “Privacy Shield”: Was das EuGH-Urteil zum EU-US-Datenabkommen für die Bildbranche bedeutet
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Beschluss der EU-Kommission zum "EU-US-Privacy Shield" für ungültig erklärt und damit nach "Safe Harbor" den nächsten Datenschutzdeal zu Fall gebracht. Das Datenschutzabkommen ermöglichte den…MehrGRUR Online-Vortrag zu VGBK vs. DDB: Die Framing-Technologie vor dem EuGH
In einem virtuellen Vortrag der GRUR - Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht am 4. Juni 2020 berichteten die Referenten Dr. Nils Rauer (Kanzlei Pinsent Mansons Germany), der die…MehrRechtsunsicherheiten beseitigen: Stellungnahme des BVPA zur DSGVO
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll evaluiert werden, wie die DSGVO verbessert werden kann. Die EU-Kommission hat dazu eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Der BVPA hat diese Möglichkeit genutzt,…MehrUmsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie: BVPA reicht Stellungnahme beim BMJV ein
Die EU-Urheberrechtsrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hate eine öffentliche Konsultation durchgeführt – bis zum 6.…MehrWettbewerbswidriger Hello-Kitty-Vertrieb: Ist der Fall auf das Bilddistributionsgeschäft in der EU übertragbar?
Die EU-Wettbewerbshüter haben den japanischen Hello-Kitty-Hersteller Sanrio wegen kartellrechtswidriger Beschränkungen des grenzüberschreitenden Online-Verkaufs von Produkten mit einer Geldstrafe in Höhe von 6,2 Millionen Euro belegt. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager begründete die…Mehr