In letzter Zeit erhalten immer mehr Webseitenbetreiber Schreiben mit Schadensersatzforderungen oder auch Abmahnungen wegen Datenschutzverletzungen durch den Einsatz von Google Fonts. Hintergrund derartiger Schreiben ist eine Entscheidung des Landgerichts München vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20). In einem Flash am heutigen Donnerstag (29.09.22) klärt der BVPA seine Mitglieder über das Thema auf und bietet praktische Lösungen.