Vorgaben für die Bildberichterstattung zu Sehenswürdigkeiten, Kirchen oder Konzerten werden immer restriktiver. Die Eigentümer nutzen i.d.R. ihr Hausrecht. Sowohl in der Pressearbeit, aber erst recht in der kommerziellen Bildvermarktung für Kalender, Bücher oder Online-Nutzung gibt es für Bildanbieter rechtliche Stolperfallen zu beachten und fallbezogen Fotorichtlinien zu studieren. Ohne Einwilligung kann das Anbieten der Bilder teuer werden. RA Tom Dettmer von Preu Bohlig & Partner beschäftigt sich im Rahmen seines PICTAtalks um 15:30 Uhr mit aktuellen Fällen um Fotoverbote aus Eigentumsrecht und zur professionellen Bildverwertung. Mehr zum Programm
