007 stand im Fokus der PICTAnight am 24. Juni 2015 in Köln. Referent Dr. Niklas Habermann (www.lhr-law.de) hatte den Agentenfilm als Fallbeispiel gewählt, um den Teilnehmern die Hindernisse bei der Rechteklärung für Video-Content(-Vermarktung) näher zu bringen. Neben einer Vielzahl verschiedener Urheber- und Persönlichkeitsrechte – von der Filmmusik bis zum geschützten Farbton - müsse vor der Veröffentlichung auch an mögliche Markenrechte gedacht werden. Beispielhaft sei hierfür das eingetragene Trademark-Logo 007.
Die PICTAnight-Besucher, aus unterschiedlichen Bereichen der Video-Vermarktung kommend, lauschten aufmerksam dem Vortrag und beteiligten sich im Anschluss eifrig mit Fragebeiträgen. RA Haberkamm ging auf die Problemlagen der Agenturvertreter intensiv ein, lieferte Antworten sowie hilfreiche Lösungsstrategien.
Bei einem tollen Buffet und kaltem Kölsch ließ man den Abend im Cafe Walter gemütlich ausklingen, diskutierte über Gehörtes und tauschte fleißig Visitenkärtchen.
Das BVPA-Team bedankt sich beim Referenten, den Teilnehmern und dem Cafe-Team für einen informativen und gemütlichen Abend und freut sich schon jetzt auf die nächste PICTAnight. Diese wird am 9. Juli in München stattfinden und sich mit dem Thema ,,Ausweitung des Fotografierverbots in öffentlichen Parkanlagen“ beschäftigen.