Referentenentwurf Urhebervertragsrecht

Einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ hat das Bundesjustizministerium erstellt und wesentliche Ansätze der Reform des Urhebervertragsrechts mitgeteilt (siehe News vom 11. September 2015). Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, nimmt dazu Stellung:

Referentenentwurf Urhebervertragsrecht – Maas will Rechte der Urheber und ausübenden Künstler stärken

Die Initiative Urheberrecht setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 2001 für die Einführung eines Urhebervertragsrechts ein, das die Urheber und ausübenden Künstler in die Lage versetzt, entweder direkt oder durch Berufsorganisationen und Gewerkschaften auf Augenhöhe mit den Verwertern ihrer Werke und Leistungen zu verhandeln.

Das erste Reformgesetz zur Einführung urhebervertragsrechtlicher Regelungen des Jahres 2002 erfüllte die Erwartungen nur teilweise. Es löste eine umfangreiche Rechtsprechung aus, die Defizite zum Teil beseitigte, im Übrigen aber nur die Lücken im System aufdecken konnte. Dazu gehört z.B. die Praxis bestimmter Verwertergruppen, flächendeckende Buy-out Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen durchzusetzen und damit den Grundsatz des Urhebervertragsrechts, dass für jede Werknutzung im Prinzip eine angemessene Vergütung zu zahlen ist, zu unterlaufen.

 

 

Die Initiative Urheberrecht fordert deshalb seit Jahren eine Nachbesserung des Urhebervertragsrechts. Diese Forderung wird unterstützt durch namhafte Rechtswissenschaftler und Rechtpolitiker aller im Bundestag vertretenen Fraktionen. Die Tatsache, dass – allerdings erst nach meist langjährigen Verhandlungen – in den letzten Jahren zumindest in einigen Bereichen der Kulturwirtschaft gemeinsame Vergütungsregeln auf der Grundlage des neuen Rechts vereinbart wurden, zeigt, dass der 2002 eingeschlagene Weg im Prinzip richtig ist. Gleichzeitig zeigt der anhaltende Widerstand anderer Verwertergruppen, insbesondere im Publikationsbereich gegen den Abschluss von Vergütungsregeln, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Initiative Urheberrecht hat darauf immer wieder aufmerksam gemacht. Sie hat die aus dieser Situation und dem darauf basierenden Handlungsdruck resultierende Vereinbarung der Koalitionsparteien, das Urhebervertragsrecht in der laufenden Legislaturperiode deutlich zu verbessern, begrüßt. Weiterlesen

(Quelle: Pressemitteilung der Initiative Urheberrecht vom 11.09.2015)

Comments are closed.