Mediathekennutzung angemessen vergüten

Vor dem morgigen Treffen der Ministerpräsidenten der Länder, auf dem es auch um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht, fordert die Initiative Urheberrecht die Sendeunternehmen auf, allen UrheberInnen sowie den ausübenden KünstlerInnen die Nutzungen von Werken und Darbietungen in Mediatheken endlich angemessen, zusätzlich und vom ersten Tag an zu vergüten. Sie fordert die Politik auf, die Grundlage für eine solche angemessene Vergütung zu schaffen und für eine entsprechend ausreichende Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sorgen.)

UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen räumen den Sendern die Rechte zur Nutzung ihrer Werke und Darbietungen, ein sogenanntes Senderecht (§ 20 Urheberrechtsgesetz) ein. Grundlage dafür sind häufig Tarifverträge oder Vereinbarungen, die Gewerkschaften oder Verbände mit den Sendeunternehmen abgeschlossen haben. Die Sender nutzen seit einigen Jahren die ihnen zur Verfügung gestellten Werke und Darbietungen auch in ihren Mediatheken (§ 19a UrhG, die „öffentliche Zugänglichmachung”). Das sind Angebote im Internet, in denen diese unabhängig von Sendung und Sendetermin genutzt werden können.

Die Medienpolitik verlangt von den Sendern seit 2009 ausgewogene Vertragsbedingungen, die auch die Interessen der UrheberInnen sowie den ausübenden KünstlerInnen berücksichtigen. Neuerdings fordert sie auch die Ausdehnung des Nutzungszeitraums in Mediatheken, zum Teil auf unbestimmte Zeit. Die bisherigen Regeln sehen allerdings keine Vergütung vor, welche die aktuelle Mediathekennutzung adäquat abbildet. Eine Vergütung für die Mediathekennutzung ist im Übrigen nur dann angemessen, wenn sie ab dem ersten Tag der Nutzung erfolgt. Weiterlesen

(Quelle: Pressemitteilung der Initiative Urheberrecht vom 17.06.2015)

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