Fotos von Minderjährigen: Zeitliche Reichweite der Einwilligung der Eltern

Schon seit jeher gilt, dass es bei Fotos von Minderjährigen und deren Veröffentlichung einer besonderen Prüfung der Einwilligungen bedarf. Denn sobald Kinder das 14. Lebensjahr erreichen, muss auch das Kind gefragt werden. Das LG Frankfurt a.M. hat in seinem Urteil vom 29.08.2019 nun noch einen "draufgesetzt" (Az. 2-03 O 454/18). Die Entscheidung kommentiert BVPAexpert RA Florian Wagenknecht in einem BVPAflash am 24.10.2019 exklusiv für die BVPA-Mitglieder.

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