Das BVPA-Webinar am 12. November 2026 vermittelt, worauf es bei der korrekten Urheberbenennung und dem Umgang mit Fotometadaten ankommt. Ergänzend werden aktuelle Fragen zur Namensnennung beim Einsatz von KI-Tools beleuchtet.
Der korrekte Bildnachweis ist mehr als eine Frage der guten Praxis: Das Urheberrecht schützt das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und auch Informationen, die in Bildmetadaten hinterlegt sind. In der Praxis werden Urheberangaben jedoch oft weggelassen oder Metadaten beim Upload in Redaktionssysteme und Social Media verändert oder entfernt. Mit der zunehmenden Nutzung von KI-Bildbearbeitung und generativer KI kommen weitere Fragen hinzu: Wie müssen Urheber und Rechteinhaber bei KI-gestützten Bearbeitungen genannt werden? Und wie lässt sich die menschliche Gestaltungsleistung nachvollziehbar dokumentieren?
Im BVPA-Webinar erläutert Rechtsanwalt Florian Wagenknecht anhand praktischer Beispiele, worauf es bei der korrekten Kennzeichnung von Bildmaterial ankommt. Dabei geht es unter anderem um die Anforderungen an Bildnachweise in unterschiedlichen Veröffentlichungsformen, die Bedeutung von Metadaten für die Rechteklärung und die rechtlichen Möglichkeiten bei unzulässiger Entfernung von Urheberinformationen. Auch aktuelle Fragestellungen rund um KI fließen in die Betrachtung ein, beispielsweise wann bei KI-Bildbearbeitungen noch eine Urhebernennung notwendig ist.
Referent ist BVPAexpert RA Florian Wagenknecht. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Bonner Kanzlei TWW.law. Er berät Bildanbieter, Verlage und Rundfunkanstalten sowie (prominente) Personen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Zugleich beschäftigt er sich als Head of Corporate Legal Affairs für die Deutsche Welle intensiv mit dem Presse- und Äußerungsrecht, Lizenzrecht und dem Thema KI. Er ist zusätzlich Rundfunkdatenschutzbeauftragter, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), Lehrbeauftragter und Autor.
Das Webinar findet am 12. November 2026 in der Zeit von 10:30 bis ca. 12:00 Uhr statt. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 45,-- p.P. zzgl. MwSt., für Nicht-Mitglieder € 90,-- p.P. zzgl. MwSt. Bei Anmeldung von mehr als 2 Teilnehmern eines Unternehmens gewähren wir einen Nachlass.
Anfragen und Anmeldungen bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org
Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Der Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.





