Initiiert vom BVPA regten BVPA, BFF und Freelens in einem gemeinsamen Brief an ausgewählte Politiker von CDU/CSU und SPD die Aufnahme des doppelten Schadensersatzanspruchs bei Urheberrechtsverletzungen in den Koalitionsvertrag an. Mit einer solchen Regelung könnten die Rechte von Urhebern vor dem Hintergrund massenhafter Bildrechtsverletzungen im Internet deutlich verbessert werden, da die bisherige Rechtslage dem Urheber maximal das als Schadensersatz zuspricht, was ihm bei legalem Lizenzerwerb ohnehin zugestanden hätte.
Die Fotoverbände sehen dies geradezu als Einladung zur Selbstbedienung, da der Rechtsverletzer auf die Nichtentdeckung spekulieren kann und im Falle der Entdeckung darauf, dass der Urheber seine Ansprüche nicht verfolgt und selbst wenn, dass nur das einfache Lizenzhonorar als Schadensersatz zu zahlen ist. Dadurch fehlt der Anreiz zum Abschluss von Lizenzverträgen.