Viele fragen sich, ob das Anfertigen von Personenaufnahmen nach Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 noch zulässig ist. Schließlich stellt das Anfertigen von Personenaufnahmen das Verarbeiten personenbezogener Daten dar und ist nur mit Einwilligung des Betroffenen zulässig. In vielen Situationen, bspw. bei Großveranstaltungen, lässt sich eine solche Einwilligung aber gar nicht oder nur mit…
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Kommentar: Stellungnahme des BMI zu DSGVO und Fotografie
