Über die Rechtslage bei der Vermarktung von Fotos, die auf fremden Grundstücken, insbesondere in Parkanlagen, aufgenommen wurden, hatte unser Justiziar Rechtsanwalt David Seiler im März berichtet. Kläger in diesen Verfahren war die Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg.
Nun erreicht uns die Information, dass eine Bildagentur, die Fotos aus dem Barockgarten Großsedlitz vermarktet, von der "Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH" wegen Verletzung des Eigentumsrechts durch die Vermarktung dieser Fotografien durch die Kanzlei Battke Grünberg aus Dresden abgemahnt wurde. Basierend auf dem Gegenstandswert von 19.000 Euro soll die Bildagentur nun 1.266,16 Euro Anwaltskosten zahlen.
Noch nicht geklärt ist, ob und wenn ja ab wann „Schlösserland Sachsen“ Eigentümerin der seit 2013 von ihr vermarkteten Grundstücke ist.
Es ist dennoch Vorsicht angebracht: Jeder, der Fotos von den hier aufgelisteten Objekten
https://www.schloesserland-sachsen.de/de/schloesser-burgen-gaerten
vermarktet, die 1) auf dem Grundstück (im Park, in der Burganlage, im Schloss) aufgenommen wurden und für die 2) keine gewerbliche Fotografiergenehmigung (Property Release) vorliegt, sollte sich überlegen, ob er nicht die Fotos zur eigenen Sicherheit bis zur Klärung des Sachverhalts aus der Vermarktung nimmt.