Seit dem 1. Januar 2025 sind die Werke von Frida Kahlo gemeinfrei. Das bedeutet, dass ihre Gemälde urheberrechtlich grundsätzlich frei genutzt werden können – etwa für Drucke, Bücher oder Produkte wie Kleidung, Taschen oder T-Shirts. Dennoch zeigt die aktuelle Praxis, dass die Nutzung nicht in jedem Fall rechtlich unproblematisch ist. So geht die Frida Kahlo…
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Frida Kahlo: Gemeinfreiheit der Werke bedeutet nicht automatisch freie Markennutzung







