Im Rahmen eines Runden Tisches mit BVPA-Mitgliedsagenturen und juristischer Begleitung wurde am vergangenen Donnerstag intensiv über den Umgang mit Anfragen zur Nutzung von Bildmaterial für KI-Trainingszwecke diskutiert. Hervorgehoben wurde dabei ein Aspekt, der in der aktuellen Marktsituation keineswegs selbstverständlich ist: Bildagenturen werden von Kunden derzeit noch aktiv um Zustimmung zur weitergehenden Nutzung ihres Materials gebeten – ein Umstand, der die Dringlichkeit klarer Leitlinien unterstreicht.
Im Zentrum der Diskussion stand die Frage, ob und unter welchen Bedingungen bereits lizenzierte Bilder für interne oder externe KI-Anwendungen – etwa bei Verlagshäusern – eingesetzt werden dürfen. Die Positionen innerhalb der Branche sind unterschiedlich: Während einige Agenturen eine Nutzung für KI-Training grundsätzlich ablehnen, zeigen sich andere unter klar definierten Voraussetzungen offen, etwa bei geschlossenen Systemen ohne Datenabfluss oder bei Anwendungen mit funktionalem Mehrwert wie Barrierefreiheit oder Effizienzgewinnen.
Einigkeit bestand darin, dass eine unentgeltliche Nutzung nicht in Betracht kommt und insbesondere pauschale Freigaben für zukünftige, nicht näher spezifizierte Modelle ausgeschlossen werden sollten. Weitere zentrale Themen waren die schwierige Nachvollziehbarkeit der Nutzung, Auskunftsrechte der Urheber sowie die Notwendigkeit, Zweitverwertungen vertraglich zu unterbinden. Zudem wurde betont, dass entsprechende Lizenzierungen nur in enger Abstimmung mit den Rechteinhabern erfolgen können und wirtschaftlich angemessen ausgestaltet sein müssen.
Ergänzend wurde ein Diskussionspapier zu einer möglichen KI-Zusatzvereinbarung zwischen Verlag und Bildagentur betrachtet. Dieses sieht weitreichende Nutzungsrechte vor, darunter die Umwandlung von Bildmaterial in maschinenlesbare Daten, die Nutzung für Training und Weiterentwicklung interner KI-Systeme sowie eine zeitlich und räumlich unbeschränkte Verwendung – auch für zukünftige, derzeit noch unbekannte Technologien.
Aus Sicht der Bildanbieter wurden damit erhebliche Risiken verbunden: ein potenzieller Kontrollverlust über die Nutzung der Inhalte, fehlende Transparenz über Outputs, weitreichende Unterlizenzierungsmöglichkeiten sowie die Gefahr, dass wirtschaftliche Mehrwerte einseitig beim Verlag verbleiben.
Vor diesem Hintergrund wurde die Entwicklung von Guidelines als dringend notwendiger nächster Schritt identifiziert. Der BVPA könnte hierbei eine zentrale Rolle übernehmen, um Orientierung, Verhandlungssicherheit und langfristig tragfähige Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen.
