Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als Aufsichtsbehörde der VG Bild-Kunst hat sich zu den gemeinsamen Ausführungen des Verbandes Bildungsmedien und des BVPA sowie der Stellungnahme der VG Bild-Kunst im vergangenen Sommer / Herbst geäußert. Es stellt fest: 1. „Nach Prüfung der Rechtslage sind wir der Auffassung, dass im Geltungsbereich der Schrankenregelung in § 60b…
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Erfolg für den BVPA bzgl. Honorarregelung bei Bildungsmedien: Individuelle vertragliche Vereinbarungen vorrangig gegenüber den gesetzlichen Nutzungs- und Vergütungsregelungen








