Ein Autokonzern lässt durch eine Markenrechtskanzlei eine Bildagentur wegen Verletzung der Markenrechte des Autokonzerns abmahnen. Die Berechnungsbasis für Anwaltskosten ist der Streitwert. Bei Markenrechtsangelegenheiten wird oft ein Streitwert von mehreren hunderttausend Euro angenommen. Die Agentur soll auf dieser Basis eine mittlere vierstellige Summe Abmahnkosten auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bezahlen. Ausgangspunkt des Falles war eine…
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Markenrechtliche Abmahnung einer Bildagentur
