Stand der Social Media Bildlizenz: Ausschüttungsquoten Urheber / Bildagenturen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der deutsche Gesetzgeber hat die Lizenzierung privater Bild-Uploads auf Social Media Diensteanbietern wie Facebook, Twitter, Pinterest oder auch Xing und LinkedIn seit August 2021 ermöglicht. Vor diesem Hintergrund führten BVPA und VG Bild-Kunst bereits seit Ende 2019 Gespräche. Erarbeitetet wurde eine Social Media Bildlizenz. Sie ermöglicht es, in einem starken Verbund die bestehenden Ansprüche gegenüber den großen Konzernen durchsetzen zu können.

Die Lizenzlösung ist als „erweiterte Kollektivlizenz“ (EKL) ausgestaltet und umfasst damit auch die Rechte von Außenstehenden, die nicht in einer vertraglichen Beziehung zur VG Bild-Kunst stehen. Möglich macht dies ein neues Instrumentarium der EU-Urheberrechtsrichtlinie.

Die EKL ermöglicht es der VG Bild-Kunst, den Diensteanbietern das „Weltrepertoire des stehenden Bildes“ anzubieten und hierfür eine substantielle Beteiligung an deren Deutschland-Umsätzen zu verlangen, die den Berechtigten als neue Erlösquelle zugute kommen wird.

Teilnahme der Bildagenturen ist wichtig für die Repräsentativität

Freilich wird eine solche EKL an Voraussetzungen geknüpft, zuvorderst an das Erfordernis der Repräsentativität, d.h. die VG Bild-Kunst muss selbst über ausreichendes Repertoire verfügen, um eine EKL anbieten zu können.

Die Schwelle der Repräsentativität überschreitet die VG Bild-Kunst mit Hilfe der Bildagenturen, die neben den Urhebern Wahrnehmungsverträge mit ihr abschließen. Seit dem ersten BVPA-Aufruf zur Teilnahme haben sich bereits 16 Bildagenturen (BVPA-Mitglieder und Nicht-Mitglieder) per Wahrnehmungsvertrag zur Plattformlizenzierung angemeldet.

Auch ddp ist dabei. Ulf Schmidt-Funke, Geschäftsführer der ddp media GmbH, sieht eindeutige Vorzüge: „Eine Verbundlösung bietet allen Agenturen unabhängig von ihrer Größe oder ihrer Marktpositionierung die Chance auf Einnahmen aus einer großen Menge an Bildnutzungen, die sich in der Vergangenheit überhaupt nicht monetarisieren ließen. Nur wenige Rechteinhaber haben die Möglichkeit, direkt mit den Großkonzernen zu diesen Ansprüchen zu verhandeln. Daher lohnt sich für uns ein gemeinsames Verhandlungsangebot. Außerdem bietet die EKL eine klare Aufteilung der Einnahmen in einen Bildagenturtopf und einen Topf für die bildliefernden/produzierenden Urheber.“

Torsten Hoch, BVPA-Vorstandsvorsitzender, spricht sich ebenfalls für eine Unterstützung der Verbundlösung durch die Bildagenturen aus: „Für uns als Agenturen ergeben sich in der Zusammenarbeit mit der VG Bild-Kunst ein signifikantes Mitspracherecht, ein enormer administrativer Vorteil sowie eine bedeutende Schlagkraft im Falle von Rechtsstreitigkeiten mit den Plattformen.“

Wie werden die Erlöse zwischen Urhebern und Bildagenturen aufgeteilt?

VG Bild-Kunst und BVPA haben in mehreren Verhandlungsrunden eine Aufteilung der Einnahmen getrennt nach Quoten für Bildagenturen und Urheber vereinbart. Die Ansprüche der an der Lizenz Beteiligten werden entsprechend aus dem jeweiligen Einnahmentopf bedient, also dem für Urheber und dem für Bildagenturen. Die Ansprüche der Agentur-Bildlieferanten werden demnach aus dem Urhebertopf befriedigt. Sie müssen sich, so wie auch die Agenturen, für diese Ansprüche registrieren.

Im Ergebnis wird damit einerseits sichergestellt, dass die Bildlieferanten alle gleich behandelt werden. Auf der anderen Seite wird die Komplexität des Systems reduziert, denn es ließe sich ohne Werkdatenbank nicht hinterlegen, welche Ansprüche an einem Bildwerk im Detail bestehen. Man denke zum Beispiel an den Fall, dass ein Fotograf seine Werke über mehrere Agenturplattformen vertreibt.

Welche Quoten wurden festgehalten

• 50 Prozent der Erlöse werden ausgeschüttet, 50 Prozent werden zunächst zurückgestellt. Da die VG Bild-Kunst das Weltrepertoire des stehenden Bildes lizenziert, muss sie mit einer großen Anzahl an Außenstehenden (Nicht-Mitgliedern) – Urheber und Bildagenturen - rechnen, die ihren Anteil innerhalb der Verjährungsperiode (drei Jahre) einfordern.

• Von der Hälfte, die ausgeschüttet wird, erhalten die Urheber 60 Prozent und die Bildagenturen 40 Prozent, wobei diese sozusagen als „Management-Anteil“ - vollständig bei den Agenturen verbleiben. Denn die Ansprüche der Urheber bedient die VG Bild-Kunst direkt.

• Die Einigung auf die Aufteilung 60 zu 40 wurde unter Berücksichtigung der folgenden Parameter erzielt:
- Ein Vergleich der Urheber-Honorare 2018 und der Agenturumsätze 2018 für Deutschland.
- Ergebnisse einer empirischen Untersuchung vom Sommer 2021 zu den Anteilen verschiedener Werkarten des stehenden Bildes auf Social Media.

• Die Einigung soll gelten für die Aufteilung der Erlöse, die für die Jahre 2022 bis 2024 eingenommen werden. Danach muss sie neu verhandelt werden unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, die zum Beispiel in den Verhandlungen mit den Diensteanbietern gewonnen werden.

Verteilungsschlüssel für Bildagenturtopf

Die Binnenverteilung des Bildagenturtopfs, also wie die 40 Prozent der Einnahmen an die Bildagenturen verteilt werden, ist derzeit noch Gegenstand interner Beratungen. Es kristallisiert sich jedoch mehr und mehr heraus, dass der „Agentur-Jahresumsatz in Deutschland am stehenden Bild“ eine relevante Rolle im Verteilungsschlüssel spielen wird. Diese Kennzahl müsste durch einen Steuer- oder Wirtschaftsberater gegenüber der VG Bild-Kunst belegt werden, um den entsprechenden Ausschüttungsanteil zu erhalten.

Am 31. März erläuterte die VG Bild-Kunst im Rahmen einer Infoveranstaltung gemeinsam mit dem BVPA den aktuellen Stand der Vorbereitung der Social Media Bildlizenz. Hierbei ging es u.a. um die jüngst vereinbarten Regelungen zur Einnahmenverteilung, zum Tarif für unterschiedliche Plattformen sowie zum Sonderkündigungsrecht für Bildagenturen. Die Vortragspräsentation von Dr. Urban Pappi fügen wir Ihnen hier bei.

Dem BVPA obliegt es, den Bildagenturen die neuen Wahrnehmungsverträge zu übersenden und sie bei Fragen schriftlich oder telefonisch zu beraten. Gerne informieren wir Sie persönlich zum Vertragstext, den Verteilungsprinzipien, den Ausstiegsmöglichkeiten usw. Wenden Sie sich hierzu an Mathias Jahn, jahn@bvpa.org, Tel. 030 / 3231662. Wir werden auch regelmäßig im Newsletter über den weiteren Projektverlauf berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Jahn

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