Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat zuletzt mit einigen für den Bereich des Urheberrechts wegweisenden Entscheidungen Aufmerksamkeit erregt. Das in Luxemburg ansässige Gericht hatte zunächst u.a. die Haftung für das Setzen von Hyperlinks auf illegal ins Netz gestellte Werke konkretisiert (Urteil v. 8. September 2016, C-160/15 - GS Media) sowie das deutsche Konzept der Störerhaftung für den Betrieb eines ungesicherten WLAN-Netzes gestützt (Urteil v. 15. September 2016, C-484/14 - McFadden). Nunmehr beschäftigt sich ein Urteil vom 25. Januar 2017 (C-367/15) mit dem angemessenen Schadensersatz im Fall der unberechtigten Verwendung geschützter Werke.
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