Ab dem kommenden Jahr 2026 wird der Meldeschluss für Mitglieder und Berechtigte der VG Bild-Kunst vom 30. Juni auf den 31. März vorverlegt. Dieser Schritt wurde notwendig, um die Ausschüttungen zu beschleunigen und der gesetzlichen Pflicht zur Ausschüttung bis zum Ende des dritten Quartals Genüge zu tun. Weiterlesen
Ausnahme für Bildagenturen/SMBL: Bildagenturen werden an den Einnahmen aus der Social-Media-Bildlizenz (SMBL) beteiligt, sobald erste Zahlungen der Plattformanbieter erfolgen. In diesem Herbst wird die VG Bild-Kunst erstmals Meldungen einholen zur Vorbereitung einer ersten Ausschüttung. In der Zukunft wird der Meldeschluss am 31. August für die Meldungen des Vorjahres liegen. Warum so spät? Weil die Meldungen der Bildagenturen einfach zu verarbeiten sind, so dass trotzdem eine Ausschüttung bis zum 30. September erfolgen kann.
(Quelle: VG Bild-Kunst Bekanntgabe)




