Neuberufung der Mitglieder des Beirats bei der Künstlersozialkasse für 2017 – 2020

Mit Ablauf des Jahres 2016 endet die Amtsdauer der Mitglieder des Beirats bei der Künstlersozialkasse.

Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beruft die Mitglieder des neuen Beirats der Künstlersozialkasse sowie ihre Stellvertreter und Stellvertreterinnen für die Beiratsperiode 2017 bis 2020. Dabei sollen Vorschläge der Verbände soweit wie möglich berücksichtigt werden. Vorgeschlagen werden können Persönlichkeiten aus den Kreisen der Versicherten oder der zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten.

Wir möchten hiermit den Mitgliedern des BVPA die Möglichkeit geben, im Beirat mitzuwirken, um die Interessen der Bildagenturen zu vertreten. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter info@bvpa.org.

Der Beirat besteht aus höchstens jeweils 12 Mitgliedern sowie 12 Stellvertretern und Stellvertreterinnen aus den Kreisen der Versicherten und der zur Künstlersozialabgabe Verpflichteten. Die Bereiche Wort, Musik, darstellende Kunst und bildende Kunst sollen jeweils angemessen vertreten sein.

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