Der BVPA begrüßt den Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Künstlersozialabgabe für Unternehmen im kommenden Jahr abzusenken. Diese liegt aktuell bei 5,2 Prozent und soll zum 1. Januar 2017 um 0,4 Punkte auf 4,8 Prozent herabgesetzt werden. Der entsprechende Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 geht in Kürze in die Ressortabstimmung.
Über die Künstlersozialversicherung:
Die Künstlersozialversicherung wurde 1983 ins Leben gerufen, um selbständigen Künstlern und Publizisten den gleichen sozialen Schutz in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu ermöglichen wie abhängig Beschäftigte. Derzeit sind mehr als 180.000 Freiberufler in der Künstlersozialversicherung versichert.
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) nimmt über die gesetzliche Sozialversicherung nahezu alle gestalterischen Berufe in die Pflicht. Gemeint sind damit jedoch nicht nur Fotografen, Bildhauer, Maler oder freie Journalisten, sondern auch die Unternehmen, die die künstlerischen oder publizistischen Leistungen in Anspruch nehmen, wie Bild- und Werbeagenturen, Verlage, Museen oder Theater. Die zusammen etwa 150.000 Verwerter zahlen 30% des gesamten Etats der Künstlersozialversicherung.