Künstlersozialabgabe kann merklich auf 4,2 Prozent sinken

KSK_logoDer Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt im Jahr 2018 deutlich von 4,8 auf 4,2 Prozent. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 9. Juni einen entsprechenden Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 in die Ressortabstimmung gegeben. Der Künstlersozialabgabesatz geht damit im zweiten Jahr hintereinander zurück und liegt im Jahr 2018 um einen Prozentpunkt niedriger als 2016 (5,2 Prozent). Dies ist im Wesentlichen das Ergebnis der verstärkten Prüf- und Beratungstätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zu Beginn des Jahres 2015. In den Jahren 2015 und 2016 wurden rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst. Darüber hinaus haben sich im selben Zeitraum ca. 17.000 abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:

„Der Erfolg unseres Gesetzes zur Stabilisierung der Künstlersozialabgabe lässt sich an konkreten Zahlen ablesen: Die Abgabe kann auf 4,2 Prozent gesenkt werden. Das ist ein höchst erfreulicher Erfolg für die vielen selbständigen Künstler und Kulturschaffenden in Deutschland. Die Künstlersozialversicherung ist das Fundament ihrer sozialen Absicherung. Es ist wichtig, dass diese Absicherung solide und gerecht finanziert ist. Das haben wir erreicht dadurch, dass die Unternehmen ihrer Verpflichtung nachkommen und die Abgabepflichtigen spürbar entlastet werden, weil die Lasten insgesamt gerechter verteilt sind."

Was ist die Künstlersozialversicherung?

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 185.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 4,8 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Bei der Künstlersozialabgabe-Verordnung handelt es sich um eine Ministerverordnung ohne Kabinettbeschluss. Die Verordnung soll bis spätestens Ende September 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

(Quelle: Pressemitteilung des BMAS Nr. 24/2017 v. 09.06.2017)

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