Mit Urteil vom 3. Februar 2016, das jetzt rechtskräftig geworden ist, hat das LG Hamburg entschieden, dass Facebook die IPTC-Daten nicht aus Fotos löschen oder verändern darf. Es handelt sich zwar um ein Versäumnisurteil, das das Gericht erlassen hat, nachdem Facebook noch nicht einmal angezeigt hatte, sich gegen die Klage eines Fotografen verteidigen zu wollen. Gleichwohl ist die Entscheidung der Urheberrechtskammer des Gerichts von Bedeutung, da sie die Anwendbarkeit des § 95c UrhG auf IPTC-Daten feststellt. In einem BVPAflash fasst BVPAexpert RAin Silke Kirberg das Urteil am morgigen Donnerstag noch einmal exklusiv für unsere Mitglieder zusammen.