Der Abgabesatz für die Künstlersozialkasse bleibt auch im kommenden Jahr bei 5,2%. Dies geht aus einem Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales hervor.
Der BVPA folgert daraus, dass die angekündigte Ausweitung der Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung bei den abgabepflichtigen Unternehmen offensichtlich noch nicht erfasst sind oder sich in so kurzer Zeit nicht ausgewirkt haben. Es bleiben daher die Einnahmen des nächsten Jahres abzuwarten.