Die VG Bild-Kunst ist ein Verein zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten. Sie wurde 1968 von Bildurhebern gegründet. Sie hat derzeit über 54.000 Mitglieder: Künstlerinnen und Künstler, die Werke im visuellen Bereich schaffen und die sich zusammengeschlossen haben, um diejenigen urheberrechtliche Ansprüche gemeinsam zu verwalten, die man sinnvollerweise nicht individuell wahrnehmen kann.
Sie hat folgende Aufgaben:
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Inkasso und Verteilung von pauschalen Urheberrechtsabgaben (z.B. Privatkopievergütung, Pressespiegel etc.)
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Lizenzierung und Durchsetzung von individuellen Rechten (z.B. Folgerechte, Reproduktionsrechte bildender Künstler)
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Politische und rechtliche Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes (z.B. politisches Lobbying und Kampagnen zur Aufklärung über urheberrechtliche Fragen)
Der Verein arbeitet ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht. Die Erlöse aus der Verwertung der eingebrachten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche werden nach Abzug der Verwaltungskosten vollständig an die Mitglieder ausgeschüttet. Die Bild-Kunst ist deshalb rechtlich eine so genannte Verwertungsgesellschaft, dafür steht auch das Kürzel "VG" im Namen.
Soziale und kulturelle Aufgaben
Der Verein nimmt für seine Mitglieder auch soziale und kulturelle Aufgaben wahr. Hierzu wurden zwei eigenständige Stiftungen ins Leben gerufen.
Mitgliederversammlung und Berufsgruppen
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Gremium der VG Bild-Kunst, welches über die wichtigsten Fragen entscheidet, insbesondere darüber, nach welchen Regeln die Einnahmen verteilt werden. Da die VG Bild-Kunst sehr viele unterschiedliche Künstlerinnen und Künstler unter einem Dach vereint, gliedert sie sich in drei Berufsgruppen (Kunst, Foto, Film). Mehr zu den Berufsgruppen
Aus jeder Berufsgruppe werden fünf Mitglieder in den Verwaltungsrat gewählt und zwar für die Dauer von drei Jahren. Der Verwaltungsrat kontrolliert die Arbeit des Vorstands und entscheidet insbesondere über die Frage, welche urheberrechtlichen Ansprüche die VG Bild-Kunst zu welchen Konditionen verwalten soll. Mehr zu den in der Bild-Kunst eingebrachten Urheberrechten
Vorstand und Verwaltungsrat
Die Geschäfte werden von einem vierköpfigen Vorstand geleitet. Der geschäftsführende Vorstand übt die Aufgaben hauptberuflich aus, die drei anderen sind nebenberuflich aktiv und bringen ihren Sachverstand zu den drei Berufsgruppen ein. In der Praxis werden auch die drei Vorsitzenden der Berufsgruppen des Verwaltungsrats eingebunden, um diesen Einfluss zu stärken.
Berufsgruppe I (Kunst)
Werner Schaub (Vorstand)
Frank Michael Zeidler (Vorsitzender Berufsgruppe I im Verwaltungsrat)
Berufsgruppe II (Foto)
Frauke Ancker (Vorstand)
Lutz Fischmann (Vorsitzender Berufsgruppe II im Verwaltungsrat)
Berufsgruppe III (Film)
Rolf Silber (Vorstand)
C. Cay Wesnigk (Vorsitzender Berufsgruppe III im Verwaltungsrat)
Geschäftsführender Vorstand
Dr. Urban Pappi
Neuigkeiten von der VG Bild-Kunst
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