EU-Parlament: JURI-Report abgelehnt – Richtlinie auf Eis

Die Gegner einer Beschlussfassung über das Verhandlungsmandat für die Urheberrechtsrichtlinie auf Grundlage des JURI-Votums haben sich im Europäischen Parlament durchgesetzt.

Vor der Abstimmung am 5. Juli 2018 um 12 Uhr im Plenum hatte die Lobby-Schlacht um die besonders strittigen Punkte Presseverleger-Leistungsschutzrecht und Haftung für Online-Plattformen (Stichwort: Upload-Filter) einen neuen Höhepunkt erreicht, nachdem am Mittwoch klar war, dass die notwendige Zahl an Unterstützungsunterschriften mit drei Fraktionen und weiteren 84 Parlamentarier für den Antrag auf Abstimmung erreicht wurde, um eine Plenardebatte zu führen und die Möglichkeit zu haben, Änderungen am Voss-Bericht vorzunehmen (siehe News vom 4. Juli 2018).

Die Abarbeitung des Abstimmungstagesordnungspunkts bei der Plenartagung in Straßburg dauerte keine zehn Minuten. An der Abstimmung beteiligten sich 627 EU-Abgeordnete (viele waren abwesend). 278 stimmten für den JURI-Report als Verhandlungsmandat, 318 dagegen und 31 enthielten sich der Stimme (Download: JURI-Report konsolidierte Fassung). Nun werden alle EU-Abgeordneten in der Sitzungswoche vom 10. bis 13. September 2018 über das Verhandlungsmandat neu abstimmen.
Zustimmung und Ablehnung gingen bei der Abstimmung quer durch fast alle Fraktionen, wie das Abstimmungsprotokoll (Result of roll-call votes, Seite 7 und 8) zeigt, wobei es aus Voss’ Europäischer Volkspartei (EVP) deutlich mehr Ja-Stimmen gab als Nein-Stimmen (so aus der österreichischen ÖVP) und bei den Linken (GUE/NGL) natürlich mehr Ablehnungen. Bei den Sozialdemokraten (S&D) und den Liberalen (ALDE) sind es jeweils fast zur Hälfte Ja- und Nein-Stimmen, wobei fast alle deutschen und österreichischen Abgeordneten beider Fraktionen mit Nein stimmten. Bei den Grünen, deren stellvertretende Fraktionsvorsitzende Julia Reda ist, gab es nur sechs Pro-Stimmen, darunter die deutsche Kulturpolitikerin Helga Trüpel, die noch am Vortage in einem Gastbeitrag in der FAZ vor einem „falschen Freiheitsbegriff“ der Gegner der Richtlinie geschrieben hatte.

Vor der Abstimmung hatte JURI-Berichterstatter Axel Voss (CDU) in erster Linie über die Macht und Einflussnahme von Google, Facebook und Amazon gesprochen. Sogar die Kinder von EU-Abgeordneten seien gezielt angerufen worden. Wenn die EU hier nicht eingreife, „droht Kreativen die Insolvenz“. Catherine Stihler von der Labour Party erklärte für die Gegenseite, der JURI-Text sei „nicht ausgewogen. Keine unserer Bedenken wurde berücksichtigt. Die Britin sagte, sie habe eine Millionen Unterschriften für ein freies Internet erhalten (tatsächlich waren es zum Zeitpunkt der Abstimmung 850000).
Jubeln nach der Abstimmung konnte besonders Julia Reda, die den Protest gegen Upload-Filter und Presseverleger-Leistungsschutzrecht maßgeblich organisiert hatte. „Großer Erfolg: Eure Proteste haben funktioniert! Das Europäische Parlament hat das Urheberrechtsgesetz zurück auf das Reißbrett geschickt“, twitterte die Piratenabgeordnete, die im nächsten Jahr nicht erneut für das EU-Parlament kandidieren wird. „Alle Abgeordneten werden ab dem 10. bis 13. September über #uploadfilters und#linktax abstimmen. Lasst uns jetzt den Druck aufrecht halten, um sicherzustellen, dass wir #SaveYourInternet!“.

In einer ersten Reaktion forderte die Authors’ Group, die Organisationen mit mehr als einer halbe Million Schriftsteller, Komponisten, Journalisten, Filmregisseure, Drehbuchautoren und Songwriter in Europa vertritt, die EU-Abgeordneten auf, der Verschiebung des Beschlusses zur Urheberrechtsrichtlinie „ihre starke und parteiübergreifende Unterstützung beizubehalten, um die vertragliche Position der Urheber zu stärken, so dass die Urheberrechtsrichtlinie bald konkrete Vorteile für die Urheberrechte in der Europäischen Union bringen kann – eine einmalige Gelegenheit, die Rechte und die soziale und wirtschaftliche Situation von Urhebern überall in Europa zu verbessern.“

„Heute ist ein schlechter Tag für Europas Kultur- und Kreativwirtschaft“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Harald Heker. „Der Beschluss des Europäischen Parlaments schwächt die Stellung aller Kreativschaffenden. Eine beispiellose Desinformationskampagne hat für Verunsicherung gesorgt und das kulturelle Wertegerüst zum Einsturz gebracht.“ Die Musik-Verwertungsgesellschaft verweist darauf, dass im Vorfeld der Abstimmung über 70 Verbände der Kultur- und Medienwirtschaft an die Europaabgeordneten appelliert hatten, die Empfehlungen des Rechtsausschusses zu unterstützen (siehe News vom 3. Juli 2018).

Die Verlegerverbände BDZV und VDZ „bedauern, dass das EU-Parlament heute nicht dem Vorschlag seines Rechtsausschusses für eine Modernisierung des Urheberrechts in der digitalen Welt gefolgt ist“. Sie vertrauten aber auf eine Entscheidung des EU-Parlamentes für den Schutz der vielfältigen europäischen Presselandschaft im September. „Ohne ein eigenes Schutzrecht der Presse können die Netzgiganten weiterhin digitale Produkte der Zeitungen und Zeitschriften für kommerzielle Zwecke nutzen, ohne hierfür zu zahlen. Damit wird Investitionen und Innovationen im Bereich professioneller journalistischer Angebote in der digitalen Welt eine wesentliche Grundlage entzogen“ erklärten die Verbände. Das entspreche „sicher nicht den Wünschen der Bürger und Parlamente in ganz Europa“.

„Für die deutsche Buchbranche besonders schmerzlich ist, dass mit dem am Parlament gescheiterten Entwurf auch die geplante Regelung für eine mögliche Beteiligung von Verlagen an Nutzungsausschüttungen von Verwertungsgesellschaften (Artikel 12) auf die lange Bank geschoben oder womöglich ganz in Frage gestellt wird“, heißt es in einem Artikel auf boersenblatt.net, dem Internetportal des Buchverlagsverbandes Börsenverein.

Der ITK-Unternehmerband BITKOM sieht vor allem die Möglichkeit für das Parlament die Debatte neu zu justieren und die Urheberrechtsreform auf ihre eigentlichen Ziele auszurichten. Mit Instrumenten wie Uploadfiltern und einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger würden Grundprinzipien des Internets geopfert. „Das Europäische Parlament hat erkannt, dass der Richtlinienentwurf den gut gemeinten Schutz der Urheber mit einer Grundsatzentscheidung über das Internet verwechselt“, erklärte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Zwar mag man sich in den Verhandlungen rund um Uploadfilter sehr darum bemüht haben, den Anwendungsbereich eng zu fassen. Faktisch aber enthält der Entwurf eine ganze Reihe an Bedingungen und Ausnahmen, die in der Praxis zu einer breiten Uploadfilterpflicht führen würden.“ Der Urheberschutz sei ein hohes Gut. Er dürfe aber nicht missbraucht werden, um digitale Innovationen zu bremsen.

„Die Schlacht ist noch nicht geschlagen“, schreibt Alexander Fanta auf netzpolitik.org. „Aber mit der Ablehnung für den Voss-Entwurf als Verhandlungsmandat errang die Zivilgesellschaft einen wichtigen Etappensieg.“ Es gelte nun, „den Widerstand im Parlament gegen Filterpflicht und Leistungsschutzrecht zu zementieren“ und diese Position auch bei den Verhandlungen über einen abschließenden Text geltend zu machen.

Nach ersten Gerüchten aus Brüssel ist die neue Abstimmung des Europäischen Parlaments für den 12. September 2018 vorgesehen. Die EU-Abgeordneten hätten dann bis zum 5. September Zeit ihre Änderungsanträge einzureichen.

(Quelle: Initiative Urheberrecht - urheber.info)

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