Erklärung zum Welttag des Urheberrechts

Zum 23. April 2015, dem 20. Internationalen Welttag des Buches und des Urheberrechts, erklärt die Initiative Urheberrecht, die über ihre mehr als 35 Mitgliedsorganisationen rund 140.000 UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen vertritt, Folgendes: Die Initiative begrüßt, dass die Erklärungen der Politiker der großen Koalition und der neuen EU-Kommission in jüngster Zeit übereinstimmend die Bedeutung der UrheberInnen und der Ausübenden KünstlerInnen für die Informationsgesellschaft und deren Anspruch auf angemessene Vergütung hervorheben. Auf diese Einsicht müssten nun jedoch auch konkrete Taten folgen, fordert Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht.

Bereits Anfang des Jahres machte EU-Kommissar Oettinger in einem Gespräch mit Urhebern anlässlich der Berlinale deutlich, „dass die europäische Kulturwirtschaft ohne Urheber nicht existieren kann.“

Auch Justizminister Maas und seine Kollegin Pellerin unterstrichen in ihrer deutsch-französischen Erklärung zum Urheberrecht am 31.3.2015, die zentrale Rolle des Urheberrechtes für die Förderung von kultureller Vielfalt, Kreativität und Innovation für Deutschland und Frankreich. Auch in unserer digitalen Informations- und Wissensgesellschaft müsse das Urheberrecht diese Aufgabe weiterhin erfüllen, so die Minister.

Und Kulturstaatsministerin Monika Grütters verlangte in ihren „Kulturpolitischen Forderungen für das Urheberrecht im digitalen Umfeld“ es müsse „auch in der digitalen Welt Regeln geben, die die Rechte der Urheber schützen. Technische Machbarkeit, Bequemlichkeit oder Gratis-Mentalität dürfen nicht die Maßstäbe einer zeitgemäßen Urheberrechts- und Netzpolitik sein.“ Dafür ist ein Urheberrecht erforderlich, „das dem Urheber die Teilhabe an der Wertschöpfung aus seinem Werk, aus seiner kreativen Leistung sichert.“ Zu den Forderungen der Initiative Urheberrecht

(Quelle: Pressemitteilung der Initiative Urheberrecht vom 23.04.2015)

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