Infoschreiben an Bildagenturen zur Social Media Bildlizenz

Seit geraumer Zeit beherrscht die generative KI die urheberrechtliche Debatte. Vor dem Hintergrund der Disruption, die sie im Bereich der Fotografie und der Illustration auslösen kann, ist das sicherlich gerechtfertigt. Trotzdem dürfen wir nicht das letzte große Thema vergessen, für das wir so lange – letztlich erfolgreich – gekämpft haben: die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Social Media Plattformen. Seit dem 1. August 2021 müssen Meta & Co. für die Bildnutzungen auf ihren Plattformen Lizenzen erwerben, soweit dies nicht bereits erfolgt ist. Tun sie das nicht, können sie für unlizenzierte Bilder, die Nutzer hochladen oder teilen, haftbar gemacht werden.

 

 

Für Deutschland hat die VG Bild-Kunst hierfür gemeinsam mit dem BVPA die Social Media Bildlizenz entwickelt. Diese umfasst das Weltrepertoire (!) des stehenden Bildes, weil sie als „erweiterte Kollektivlizenz“ ausgestaltet ist – sie nutzt damit ein neues Instrument, das der Gesetzgeber ebenfalls 2021 eingeführt hat. Mit einer Unterschrift kann jede Plattform ihre Rechtelücke im Bildbereich für Deutschland schließen.

Die hierfür zu zahlende Vergütung wird derzeit in einem Verfahren vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt überprüft. Die VG Bild-Kunst verlangt für einen allgemeinen Social Media Dienst wie Facebook rund 10,5% der Deutschlandeinnahmen, die die Plattform generiert. Für einen bildintensiveren Dienst wie Instagram sieht der Tarif knapp 20% vor.
Die Erlöse sollen von der VG Bild-Kunst vereinnahmt und dann an die Berechtigten ausgeschüttet werden. Vom Fototopf gehen 40% an die Bildagenturen – ohne dass diese von diesem Geld ihre Bildlieferanten bedienen müssten! Das übernimmt die VG Bild-Kunst. Die 40% wiederum werden auf die Bildagenturen im Verhältnis ihrer Deutschlandumsätze aufgeteilt.

Folgende Argumente sprechen nach Meinung der VG Bild-Kunst und des BVPA-Vorstands für die Social Media Bildlizenz und eine gemeinsame Verhandlungsführung:

  • Bereits 36 Bildagenturen machen mit, wofür viele auch auf unserer Kampagnenseite Share-aber-fair.de einstehen.
  • Die VG Bild-Kunst führt ein Schiedsstellenverfahren gegen den Meta-Konzern mit einem Streitwert von EUR 80 Mio. Dass die VG Bild-Kunst bereit ist zu solchen Investitionen, zeigt die Ernsthaftigkeit des Vorhabens.
  • Ob die Schiedsstelle (und später ggf. die ordentlichen Gerichte) den Tarif der VG Bild-Kunst bestätigt oder Abschläge vornimmt, wird sich zeigen. Im Wesentlichen kommt es darauf an, dass bislang illegale Bildnutzungen substantiell von den Plattformen vergütet werden.
  • Gemeinsam sind wir stark! Die VG Bild-Kunst bündelt die Interessen der Bildbranche gegenüber den Plattformen. Diese sind gesetzlich verpflichtet, mit Verwertungsgesellschaften zu verhandeln, nicht jedoch mit einzelnen Rechteinhabern.
  • Die VG Bild-Kunst handelt als Verwertungsgesellschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die eingenommenen Erlöse werden nach Abzug der Verwaltungskosten an die Rechteinhaber weitergeleitet und auch erst dort versteuert.
  • Wer mitmacht, muss nicht alle Werke einbringen: Wertvolle Exklusivkataloge können über eine eigens programmierte Opt-Out-Datenbank von der Social Media Bildlizenz ausgenommen werden.

 

Wer das Projekt grundsätzlich positiv sieht, aber bis jetzt an der Seitenlinie abgewartet hat, sollte noch das Folgende bedenken:
Gerade im Schiedsstellenverfahren kommt es darauf an, die Reihen der Rechteinhaber im Bildbereich geschlossen zu halten. Je mehr Bildagenturen einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst abschließen (jährlich kündbar), desto höher steigen die Chancen auf einen positiven Verfahrensausgang. Außerdem wird die VG Bild-Kunst in den nächsten Wochen damit beginnen, gemeinsam mit dem BVPA und den Agenturen die Abrechnungsformalitäten festzulegen. Wer dabei ist, hat hier ein Mitspracherecht.

Wir laden Sie herzlich ein, an einer der folgenden drei kurzen Online-Briefings teilzunehmen, wenn Sie noch unschlüssig sind, ob Ihre Agentur einen Vertrag mit der VG Bild-Kunst abschließen soll oder nicht:

  • 29.05.2024 | 15:00 – 15:45 Uhr
  • 18.06.2024 | 11:00 – 11:45 Uhr
  • 18.07.2024 | 14:30 – 15:15 Uhr.

 

Die Anmeldung erfolgt über den BVPA unter info@bvpa.org . Falls Sie direkt mit der VG Bild-Kunst sprechen möchten, schreiben Sie eine E-Mail an pappi@bildkunst.de. Er beantwortet Ihre Fragen auch gerne persönlich.

Stand: 14.05.2024

 

Über die VG Bild-Kunst
Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst wurde 1969 gegründet. Sie ist die deutsche Verwertungsgesellschaft für Urheber*innen, die Werke im visuellen Bereich schaffen. Verlage, Bildagenturen und Filmproduzenten können ebenfalls Mitglied werden. Die Bild-Kunst vertritt für weltweit rd. 185.00.000 bildende Künstler*innen die Exklusivrechte und das Folgerecht. Im Bereich „Bild“ nimmt sie für rd. 180.000 deutsche und internationale Fotograf*innen, Grafiker*innen und Designer*innen hauptsächlich gesetzliche Vergütungsansprüche wahr. Im Dezember 2021 erweiterte die Mitgliederversammlung hier den Wahrnehmungsauftrag auf die Rechte zur Lizenzierung von Uploads privater User ins Social Web. Für Bildagenturen gibt es für die Plattformlizenzierung einen eigenen Vertrag.

Kontakt VG Bild-Kunst
Dr. Urban Pappi | Geschäftsführender Vorstand VG Bild-Kunst
Weberstr. 61 | D-53113 Bonn
pappi@bildkunst.de | www.bildkunst.de

Über den BVPA - Bundesverband professioneller Bildanbieter
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb.

Kontakt BVPA
Mathias Jahn | Geschäftsstellenleitung BVPA
Schaperstr. 18 | D-10719 Berlin
jahn@bvpa.org | www.bvpa.org

 

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