Die Nutzungsrechteeinräumung – oft vernachlässigt, aber doch so wichtig. Für Fotografen und Bildagenturen bietet die Definition von Nutzungsmöglichkeiten einen wichtigen Anhaltspunkt zur Berechnung einer angemessenen Vergütung. Zugleich liefert sie das rechtliche Handwerkszeug, um die Kontrolle über die Verwendung lizenzierter Werke zu behalten, auch im Schadensfall.
Häufig ist jedoch sowohl Fotografen als auch Bildeinkäufern der Unterschied zwischen dem Urheberrecht und der Einräumung von Nutzungs- bzw. Verwertungsrechten nicht 100%ig klar. Der BVPA möchte Bildanbietern und professionellen Bildkunden die Unsicherheit nehmen und behandelt das Thema am 19. Juni im Rahmen eines interaktiven Webinars.
Thematisiert werden u.a. folgende Punkte:
- Welche Nutzungseinschränkungen sind möglich?
- Was passiert, wenn nichts Konkretes mit dem Auftraggeber vereinbart wurde?
- Wie gehe ich mit Kundenanfragen zu Buyouts um?
- Wie baue ich einen Lizenzvertrag auf?
- Im Schadensfall vor Gericht: Auswirkungen der „Bademoden-Urteile“ (OLG Hamm, OLG München, OLG Hamburg) und Anwendung der „mfm-Bildhonorare“ nach OLG Köln
Der Referent, Rechtsanwalt Florian Wagenknecht, ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Bonner Kanzlei TWW.law. Als Mitgründer des Magazins „rechtambild.de“ und aufgrund zahlreicher Fälle zum Urheber- und Persönlichkeitsrecht besitzt er eine spezielle Expertise im Bereich des Foto- und Lizenzrechts. Seit Jahren berät und vertritt er vorwiegend Fotografen, Bildagenturen und (Zeitungs-)Verlage bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Rechtsanwalt Wagenknecht ist zusätzlich zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), Lehrbeauftragter und Autor. Er wird oft für Vorträge gebucht und unterstützt auch den BVPA in rechtspolitischen Fragen in seinen Schwerpunktthemen.
Während des Webinars können die Teilnehmer eine Chatfunktion nutzen, um Fragen an den Referenten zu richten oder sich untereinander auszutauschen. Dadurch wird eine interaktive Mitgestaltung der Online-Veranstaltung ermöglicht.
Das Webinar findet am 19. Juni in der Zeit von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr statt und kann vom internetfähigen PC oder Mac angewählt werden. Der Preis beträgt für BVPA-Mitglieder € 90,-- p.P. zzgl. MwSt, für Nicht-Mitglieder € 180,-- p.P. zzgl. MwSt.
Ihre Anmeldung schicken Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: info@bvpa.org.
Über den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA):
Der BVPA wurde 1970 in Berlin als Interessenvertretung für deutsche Pressebild-Agenturen und Bildarchive gegründet. Heute ist der BVPA führende Instanz in Deutschland und dem europäischen Raum für alle Fragen rund um visuelle Inhalte und vertritt kleine und große Bildanbieter in ganz Europa. Der Verband repräsentiert außerdem die Interessen von Unternehmen, die bildagenturnahe Services anbieten, z.B. technische und juristische Dienstleistungen wie Keywording, Rechteverfolgung und Vertrieb. Derzeit hat der BVPA über 80 Mitglieder.
Kontakt BVPA:
BVPA | Mathias Jahn | Geschäftsstellenleitung
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Tel.: 030 - 323 16 62
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