Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2017 das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) verabschiedet (siehe Pressemeldung). Es tritt am 1. März 2018 in Kraft. Mit der „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ werden urheberrechtliche Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt, ohne dass es einer Zustimmung des Urhebers oder anderer Rechtsinhaber bedarf. Der BVPA kommentiert die Auswirkungen des UrhWissG auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Bildagenturen und Verlagen in einem BVPAflash am 12.10.2017 an seine Mitglieder.