Am Montag, den 4. Dezember gab MdEP Axel Voss, Berichterstatter für die gegenwärtig diskutierte Urheberrechtsrichtlinie im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments eine Einschätzung zum Stand der EU-Reformen. Darin äußerte er sich auch positiv zur Provider-Haftung und zum Framing:
- Ausweitung Providerhaftung: Herr Voss teilte mit, dass man das Providerprivileg aus Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie für das Urheberrecht einschränken wolle. Er plädierte dafür, dass Plattformen Verantwortung für illegale Inhalte übernehmen müssten. Wie diese Einschränkung genau aussehen könnte sei noch unklar, die E-Commerce-Richtlinie revidieren wolle man jedenfalls nicht.
- Framing: Herr Voss stellte mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH zu Hyperlinking und Framing klar, dass die Rechtssetzung Sache des europäischen Gesetzgebers und nicht des EuGH sei. Er blieb hier sehr vage, meinte aber er habe hinsichtlich Framing das Gefühl, dass man das Urheberrecht stärken müsse. Wie das passieren könnte, wisse er aber noch nicht – insoweit seien Ideen willkommen.
- Timing: Herr Voss stellte in Aussicht, dass der Richtlinienvorschlag realistischerweise erst Ende März 2018 im Rechtsausschuss abgestimmt werden könne (das eigentlich anvisierte Abstimmungsdatum Ende Januar werde sich wohl nicht halten lassen). Unbedingt solle aber der Vorschlag noch vor der Sommerpause 2018 durch das EP durch sein (sonst wird es in dieser Legislaturperiode knapp).
Der BVPA arbeitet in Abstimmung mit CEPIC und anderen Verbänden an dem Themen.