Creative-Commons-Lizenzen: Deutschlandradio-Website nicht kommerziell?

Das Oberlandesgericht Köln hat sich in zweiter Instanz mit der Veröffentlichung eines unter "Creative Commons Attribution-NonCommercial 2.0" lizenzierten Bildes auf der Internetseite des Deutschlandradios auseinandergesetzt. Entgegen der vorinstanzlichen Entscheidung (LG Köln, Az.: 28 O 232/13) stuft das OLG Köln in seinem Urteil (6 U 60/14) die Verwendung des Fotos durch das Deutschlandradio als nicht-kommerzielle Verwendung im Sinne von Creative Commons ein (CC-BY-NC).

Nicht ohne Grund hat das Gericht die Revision zugelassen. Nutzungen durch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt als nicht-kommerziell anzusehen, ist kritisch zu betrachten. Dass zudem eine Unklarheitenregel des AGB-Rechts zulasten eines Urhebers ausfallen kann, mutet ebenfalls seltsam an. Es bleibt somit abzuwarten, ob und wie der BGH in der Sache entscheiden wird.

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